Niederschriften Gemeinderatsitzung
Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Bickenbach am 16.01.2024
Forstwirtschaftsplan 2024
Der Ortsgemeinderat Bickenbach beschloss den durch Revierleiter Weckbecker vorgestellten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Kita Lingerhahn – Kostenfortschreibung
Die Ortsgemeinde Bickenbach beteiligt sich an den Kosten für die Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte Lingerhahn. Die Aufteilung der Kosten erfolgt aufgrund der geschlossenen Zweckvereinbarung der Gemeinden Lingerhahn, Bickenbach, Hausbay und Maisborn auf Basis der Einwohnerzahlen.
Neu stimmte der Ortsgemeinderat der Umsetzung der vom Architekturbüro vorgestellten Außenanlagenplanung zu.
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Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Bickenbach am 05.12.2023
OrtsApp
Der Ortsgemeinderat Bickenbach beschloss die Einrichtung einer OrtsApp.
Renovierung der Hintertüren im Kläsersch Saal
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Hintertüren im Kläsersch Saal zu einer Auftragssumme von 14.395,43 € brutto und stimmte gleichzeitig den damit verbundenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 9.163,49 € zu.
Beschaffung eines Aufsitzmähers
Der Ortsgemeinderat Bickenbach erteilte die Zustimmung zur Anschaffung des Aufsitzmähers der Marke Stiga zu einem Preis von 4.500,00 € und der damit verbundenen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.500,00 €.
Personalangelegenheiten
Der Ortsbürgermeister informierte den Gemeinderat darüber, dass eine Dorfschwester aus den eingegangenen Bewerbungen ausgewählt wurde.
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Bickenbach
Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Bickenbach am 16.12.2022
Teilnahme am Förderprogramm „Zukunfts-Check Dorf“ 2023
Der Ortsgemeinderat beschloss, dass die Ortsgemeinde Bickenbach am Förderprogramm „ Zukunfts-Check Dorf“ 2023 teilnimmt.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes
Der Ortsgemeinderat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Forstamt , eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes für die Ortsgemeinde Bickenbach zu beantragen.
Änderung des Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Realsteuern beizubehalten und ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A auf 300 v. H.
Grundsteuer B auf 365 v. H.
Gewerbesteuer auf 365 v. H.
Grundstücksangelegenheiten
Der Rat befasste sich mit verschiedenen Grundstücksangelegenheiten und fasste die hier folgenden Beschlüsse:
Es wird eine Änderung des Bebauungsplans „Auf der Trift“ bezüglich der festgesetzten Dachneigung angestrebt.
Eine Verlängerung der Baufrist im Neubaugebiet wird abgelehnt.
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Ortsgemeinde Bickenbach |
11.10.2022 |
Sitzungsniederschrift
Gremium: | Gemeinderat |
Datum: | 11.10.2022 |
Ort: | Kläsersch Saal in Bickenbach |
Öffentlichkeit: | öffentlich nichtöffentlich |
Einladung vom: | 29.09.2022 |
Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
Sitzungsende: | 20:55 Uhr |
Anwesend:
Funktion | Vorname | Name | anwesend ja / nein: | Bemerkung: | |
Vorsitzender: | Marco | Mohr | X | ||
| |||||
Ratsmitglieder: | Rudi | Birkenheier | X |
| |
| Wolfgang | Zimmer | X | ||
| Harald | Bär | X | ||
| Klaus | Lubischer | X | ||
| Achim | Krautkremer | X | ||
| Reinhold | Maué | X | ||
| Mike | Nagelschmidt |
| X | entschuldigt |
| Jörg | Winkel | X | ||
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Sonstige: |
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Der Ortsbürgermeister begrüßt die anwesende Öffentlichkeit und stellt sodann fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht und somit ordnungsgemäß eingeladen wurde. Zudem stellt er die Beschlußfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Ortsbürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt Neuabgrenzung des Forstreviers Emmelshausen - Erteilung des Einvernehmens zum Ausscheiden der Ortsgemeinde Ney aus dem Revierverbund. Dem Antrag wird zugestimmt.
Tagesordnung
Öffentlicher Sitzungsteil
Einwohnerfragestunde
Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Ortsgemeinde Bickenbach für die Haushaltsjahre 2021/2022; Übertragung von Ermächtigungen (§ 17 Abs. 5 GemHVO)
Ertüchtigung Gemeindebauhof
Ölspurenbeseitigung
Neuabgrenzung des Forstrevieres Emmelshausen – Erteilung des Einvernehmens zum Ausscheiden der Ortsgemeinde Ney aus dem Revierverbund
Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
Grundstücksangelegenheiten
Pachtangelegenheiten
Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
öGRS Bickenbach 11.10.2022 | Einwohnerbefragung |
Beratungsdetails:
Von der anwesenden Öffentlichkeit wurden keine Fragen gestellt.
öGRS Bickenbach 11.10.2022 | Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Ortsgemeinde Bickenbach für die Haushaltsjahre 2021/2022; Übertragung von Ermächtigungen (§ 17 Abs. 5 GemHVO) |
Sachverhalt:
§ 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen. Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen übertragbar, soweit im Haushaltsplan nicht anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Nach § 17 Abs. 2 GemHVO bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen. Werden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Zuwendungen für Investitionen Dritter) im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres bestehen.
Sollen Ermächtigungen übertragen werden, ist dem Ortsgemeinderat nach § 17 Abs. 5 GemHVO eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den jeweiligen Teilergebnishaushalt bzw. Teilfinanzhaushalt des Haushaltsfolgejahres zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nachfolgend aufgeführte Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2021 sollen übertragen werden:
Haushaltsstelle 1143-096200-8-2: 4.050 €
Zufahrt und Containerstellplatz Bauhof
Haushaltsstelle 1143-096200-8-3: 75.400 €
Stromanschluss, Verputz, Solaranlage und Dachrenovierung Bauhof
Haushaltsstelle 5110-562550: 13.900 €
Erstellung eines Bebauungsplans
Haushaltsstelle 5411-523380: 18.660 €
Straßeninstandsetzung
Haushaltsstelle 5510-523100: 6.850 €
Pflege Pflanzflächen
Haushaltsstelle 5510-048320-27-2: 15.000 €
Rundwanderweg und Trimm-Pfad (Traumschleife)
Die Nichtinanspruchnahme der Haushaltsmittel im Rechnungsjahr 2021 wirkt sich begünstigend auf den Jahresabschluss 2021 aus. Die Übertragung wird im Jahresabschluss 2021 in der „Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen der Ortsgemeinde Bickenbach 2021“ (Muster 22 zu § 53 GemHVO; siehe Anlage) dokumentiert.
Die übertragenen Haushaltsmittel stellen im Haushaltsjahr 2022 eine Haushaltsermächtigung dar und können zusätzlich zu den Haushaltsansätzen 2022 in Anspruch genommen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bickenbach stimmt der Übertragung der unter Ziffer 1.1. aufgeführten
Ermächtigungen in das Jahr 2022 im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr
2021 zu.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlußfassung erfolgte einstimmig (8Ja-Stimmen).
öGRS Bickenbach 11.10.2022 | Ertüchtigung des Bauhofes |
Sachverhalt:
Der Ortsbürgermeister trägt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorschlag des Architekten
Werner Kolberg vor. Danach sollen sie vorhandenen alten Holzschiebetore durch moderne Sektionaltore ersetzt werden. In der Entwurfsskizze sind 3 Tore eingetragen. Es wird vorgeschlagen, alle Tore zu ersetzen um maximal flexibel agieren zu können. Dem Vorschlag wird wie unterbreitet zugestimmt.
Die dem Protokoll beiliegende Kostenberechnung weist ´Bruttoumbaukosten in Höhe von 101.626,20 € aus. Die Kosten würden sich um das zusätzliche 4. Tor erhöhen. Die Finanzierung ist durch die Übertragung der Haushaltsmittel gesichert.
Die Ausführung soll umgehend erfolgen.
Die Beschlußfassung erfolgte einstimmig (8Ja-Stimmen).
öGRS Bickenbach 11.10.2022. | Ölspurbeseitigung auf innerorts liegenden Straßen; Kostentragungspflicht und Verfahren |
Sachverhalt / Begründung:
Allgemeine Hinweise in Sachen Ölspurbeseitigung:
Bei einer Ölspur wird in der Regel zunächst die Feuerwehr über die Leitstelle informiert. Diese nimmt in eigener Zuständigkeit zunächst Erstmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr vor – eine Reinigung durch die Feuerwehr ist aufgrund haftungsrechtlicher Aspekte nicht möglich.
Zuständig für die Straßenreinigung sind grundsätzlich die Städte/die Ortsgemeinden gemäß § 17 Landesstraßengesetz (LStrG). Bei einer Ölspur hat gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Alt. 1 LStrG derjenige, der eine Straße mehr als verkehrsüblich verunreinigt, die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls kann die Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten auch die Gemeinde, die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen oder beseitigen lassen und durch Kostenbescheid geltend machen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 LStrG).
Sofern nicht oder nicht rechtzeitig eine Beseitigung der Ölspur durch die Stadt/Gemeinde erfolgen kann oder eine Kontaktierung nicht möglich ist, beauftragt die Feuerwehr eine Fachfirma zur Beseitigung der Ölspur.
Für den Bereich der ehemaligen VG Emmelshausen wurde bisher die Fa. Öl-Ass bei einer Ölspur kontaktiert, die den Auftrag an eine verfügbare Fachfirma weitergeleitet hat. Die Gemeinde hat darüber bereits einen Beschluss gefasst und die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. die Feuerwehr ermächtigt, im Namen und im Auftrag der Gemeinde die Fa. Öl-Ass zu kontaktieren.
Es hat sich gezeigt, dass die Beauftragung über die Fa. Öl-Ass zu viel Zeit in Anspruch nimmt und in nahezu allen Fällen die nächst gelegene Fa. Bott in Bad Kreuznach von der Fa. Öl-Ass kontaktiert wurde. Daher sollen künftig Aufträge unmittelbar an Fachfirmen erteilt werden.
Die nächst gelegenen Fachfirmen sind derzeit die Fa. Bott in Bad Kreuznach und die Fa. Günster in Koblenz/Neuwied. Die Beauftragung soll an die nächst verfügbare und günstigere Firma erfolgen. Es wurde eine Checkliste erarbeitet, welche den Ablauf beschreibt und weitere Informationen zu den Fachfirmen enthält.
Sofern ein Verursacher vorhanden ist, erfolgt die Geltendmachung des Kostenersatzes nach § 40 LStrG von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Für Gemeindestraßen nach § 68 Abs. 2 GemO, da die VG bei Gemeindestraßen die der OG obliegenden Aufgaben der Straßenbaubehörde zu erfüllen hat.
Für Ortsdurchfahrten (klassifizierte Straßen) nach § 68 Abs. 1 GemO im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Beschluss:
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird, soweit im Einzelfall die vorgeschriebene Zuständigkeit gegeben ist und die Ölspur nicht von der Gemeinde oder dem Verursacher beseitigt wird, beauftragt, die Ölspurbeseitigung über eine Fachfirma zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlußfassung erfolgte einstimmig (8Ja-Stimmen).
TOP 5 öGRS Bickenbach 11.10.2022 | Neuabgrenzung des Forstreviers Emmelshausen - Erteilung des Einvernehmens zum Ausscheiden der Ortsgemeinde Ney aus dem Revierverbund |
Sachverhalt / Begründung:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ney hat beschlossen, den Gemeindewald künftig in einem eigenen Forstrevier durch eine eigene kommunale Revierleitung (Förster mit der Befähigung zum gehobenen Forstdienst) bewirtschaften zu lassen. Hierfür ist eine Revierneuabgrenzung erforderlich. Im Rahmen des Revierabgrenzungsverfahrens bittet die Ortsgemeinde Ney um die Erteilung des Einvernehmens über die Herauslösung der Gemeinde aus dem bestehenden Forstrevier Emmelshausen.
Für die Neuabgrenzung des Forstrevieres bedarf es des Einvernehmens aller betroffenen, revierbildenden Waldeigentümer. Kommt eine einvernehmliche Lösung zwischen den beteiligten Waldbesitzenden über die Bildung und Abgrenzung der Forstreviere nicht zustande, entscheidet die obere Forstbehörde über die Revierabgrenzung.
Da im benachbarten Forstrevier Baybachtal die Ortsgemeinden Beulich und Morshausen ebenfalls jeweils die Bildung eines eigenständigen Forstreviers beschlossen haben, werden die dann in den beiden Forstrevieren Baybachtal und Emmelshausen verbleibenden Flächen jeweils deutlich unter 1.400 ha reduzierte Holzbodenfläche liegen, was nach Auffassung des Forstamtes Kastellaun eine Unterlastung der Reviere erwarten lässt. Das Forstamt Kastellaun steht gemäß § 4 der Landesverordnung zur Durchführung des Landeswaldgesetzes (LWaldGDVO) in diesem Verfahren beratend zur Seite und hat vorgeschlagen, die verschiedenen Alternativen einer Revierneuabgrenzung im Kreise aller Waldeigentümer zunächst einmal zu diskutieren und zu beraten. Hierzu wird in Kürze eine entsprechende Einladung zu einem Besprechungstermin erfolgen.
Möglicherweise könnte sich hieraus die Zusammenlegung der in den Forstrevieren Baybachtal und Emmelshausen verbleibenden Waldbesitzenden zu einem neuen Forstrevier ergeben.
Finanzielle Auswirkungen
Durch das Ausscheiden der Ortsgemeinde Ney aus dem FR Emmelshausen ergeben sich voraussichtlich Mehrkosten für die verbleibenden Gemeinden. Sofern jedoch eine Zusammenführung mit dem FR Baybachtal erfolgt, dürften sich diese Mehrbelastungen deutlich mindern oder ggf. nicht anfallen. Eine konkrete Bezifferung der finanziellen Auswirkungen für die Ortsgemeinde Bickenbach ist leider nicht möglich.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bickenbach erteilt sein Einvernehmen zu der Herauslösung der Ortsgemeinde Ney aus dem bestehenden Forstrevier Emmelshausen.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlußfassung erfolgte einstimmig (8Ja-Stimmen).
öGRS Bickenbach 11.10.2022 | Mitteilungen und Anregungen |
TOP 6.1 Eröffnung Wanderweg
Die Eröffnung des Wanderweges erfolgt am 30.10.2022 und findet auf dem Dorfplatz statt.
Die Bewirtung übernimmt der Gemeinderat. Klaus Lubischer organisiert den Getränkewagen bei der Fa. Altenweg.
Die Besorgung der Speisen übernimmt Jörg Winkel zusammen mit Mike Nagelschmidt. Die Getränke werden von Marco Mohr und Wolfgang Zimmer besorgt. Start ist um 10:00 Uhr am Dorfplatz. Harald Bär und Rudi Birkenheier organisieren den Zwischenstopp.
Der Ortsbürgermeister gibt die Veranlagungsbescheide bekannt. Hiernach entfällt auf die:
Verbandsgemeindeumlage mit 27,5 % 100.052 €
Kreisumlage mit 45 % 163.722 €
Sonderumlage Grundschule mit 3,59 % 13.061 €
TOP 6.3 Termine
30.10.2022 Eröffnung Wanderweg und Abgabe der Kartoffeln
05.11.2022 Aufbau des Martinsfeuers
11.11.2022 St. Martinsumzug
13.11.2022 Kranzniederlegung zum Volkstrauertag
19.11.2022 Drückjagd im Revier II
04.12.2022 Seniorentag
TOP 6.4 Beschaffung einer Knetmaschine Backes
Auf Anregung des Ortbürgermeisters wird der Beschaffung einer Teigknetmaschine für den Backes zugestimmt. Die Anschaffungskosten bewegen sich zwischen 700 und 1.000 €.
TOP 6.5 Dorfschwester
Es besteht der Wunsch, dass es in Bickenbach ebenso wie in den Gemeinden Beltheim, Dommershausen oder Mörsdorf künftig eine Dorfschwester geben soll. Der Ortsbürgermeister berichtet von den schon im Laufe des Jahres unternommenen Anstrengungen, aus dem Dorf eine geeignete Person zu animieren. Dazu wurde eine Aufgabenbeschreibung erstellt, mit den Dorfschwestern der Nachbargemeinden telefoniert und ebenso mit den Ortsbürgermeistern von Thörlingen und Mühlpfad über dieses Vorhaben, mit dem Ziel so etwas gemeinsam zu machen ausgetauscht. Der Aufwand wurde anhand der Aussagen der Dorfschwester von Dommershausen grob abgeschätzt und die zugehörigen Kosten für eine Lösung im Ehrenamt ermittelt. Der weitere Erfahrungsaustausch mit Ortsgemeinden mit Dorfschwester wurde für das Frühjahr 2023 angeregt.
TOP 6.6 Dorfauto
Das Dorfautoprojekt läuft im Dezember aus. Es soll untersucht werden, ob es ein Nachfolgeprojekt geben kann.
Der Vorsitzende schließt mit einem Dank an die Ratsmitglieder die Sitzung um 20:55 Uhr.
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Marco Mohr
Ortsbürgermeister
und zugleich Schriftführer
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ORTSGEMEINDE Bickenbach |
07.06.2022 |
Sitzungsniederschrift
Gremium: Gemeinderat
Datum: 07.06.2022
Ort: Bickenbach, Kläsersch Saal, Hauptstraße 16a
Öffentlichkeit: öffentlich nichtöffentlich
Einladung vom: 30.05.2022
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Sitzungsende: 21:30 Uhr
Anwesend:
anwesend ja / nein: | Bemerkung: | ||||
Vorsitzender: | Marco | Mohr | ja |
| Ortsbürgermeister |
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Ratsmitglieder: | Rudi | Birkenheier | ja |
| Erster Beigeordneter |
| Wolfgang | Zimmer | ja |
| Beigeordneter |
| Harald | Bär | ja |
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| Klaus | Lubischer | ja |
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| Achim | Krautkremer | ja |
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| Reinhold | Maué | ja |
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| Mike | Nagelschmidt |
| nein | entschuldigt |
| Jörg | Winkel | ja |
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Sonstige: | Uwe | Hammes | ja |
| OB Beltheim zu TOP 2 |
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Der Ortsbürgermeister begrüßt die anwesende Öffentlichkeit und stellt sodann fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht und somit ordnungsgemäß eingeladen wurde. Zudem stellt er die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Sitzungsteil
1. Einwohnerfragestunde
2. Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Bickenbach
3. Radwegekonzept
4. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
5. Mitteilungen und Anfragen
Öffentlicher Teil
TOP 1 öGRS Bickenbach 07.06.2022 | Einwohnerfragestunde |
Kein Vortrag der anwesenden Bürger
TOP 2 öGRS Bickenbach 07.06.2022 | Energiesparrichtlinie der OG Bickenbach a) Erlass der Energiesparrichtlinie b) Festsetzung des maximalen jährlichen Fördervolumens |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 4, 22/Bic/0004
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt, wird auf die Niederschrift zur GRS am 23.03.2022 verwiesen. In der Sitzung am 23.03.2022 wurde der Wunsch geäußert, dem Rat solle von der Erfahrung einer Ortsgemeinde mit einer ähnlich lautenden Energiesparrichtlinie berichtet werden.
Der Ortsbürgermeister begrüßt dazu herzlich den Ortsbürgermeister aus Beltheim, Herrn Uwe Hammes und übergibt ihm das Wort.
Dieser trägt seine Erfahrungen vor und zieht das Fazit, dass es hinsichtlich der Einhaltung des Budgets in den zurückliegenden Jahren keine Probleme gab.
Folgenden Größenordnungen folgte das Budget und die zugehörigen Ausgaben in etwa:
Jahr Budget Ausgaben
2020 20 T€ 0,9 T€
2021 25 T€ 19 T€
2022 30 T€ 2,5 T€ (Stand Mai 2022)
Die OG Beltheim besteht aus 6 Ortsteilen und hat ca. 2.000 Einwohner. Bislang wurden Fördergelder für 6 PV- Anlagen und zughörige Speicher bewilligt. Weiße Ware wurde bei rund 40 Anträgen bewilligt. Damit zeigt sich der Schwerpunkt der Förderung in der Bezuschussung bei der Beschaffung weißer Ware. Hier ist die Einstufung der Eco Top 10 Liste als Maßstab der Förderfähigkeit.
Probleme bei der Bewilligung der Anträge gab es bisher keine. Vielmehr wurde die Richtlinie in Beltheim als sehr positiv bewertet.
Die Anträge werden vom OBm im Einvernehmen mit den Beigeordneten bewilligt. Die Laufzeit der Richtlinie endet in Beltheim mit Ablauf der Wahlperiode.
Nach Beendigung des Vortrages und nach Beantwortung aller Fragen, wird Uwe Hammes gedankt und er verlässt die Sitzung.
Beratungsdetails:
Sodann wird über die Bereitschaft des Rates zur Abstimmung über die Energiesparrichtlinie beraten. Es zeigten sich vereinzelt Bedenken zu der begrenzten Laufzeit und der Deckelung des Budgets. Es wird angeregt, bei PV- Anlagen die maximale Förderung von 5.000 € auf 2.500 € abzusenken. Ferner wird der Gedanke in den Raum gestellt, zur Finanzierung der Energiesparrichtlinie, die Pachteinnahmen eines Windrates fest vorzusehen.
Eine Mehrheit für die Energiesparrichtlinie ist zwar vorhanden, jedoch soll über die eingebrachten Vorschläge im Rahmen der Planung zum DHH 2023/2024 beraten und danach entschieden werden.
Beschluss:
Kein Beschluss!
Vielmehr soll über die Energieeinsparrichtlinie im Zuge der Beratungen zum DHH 2023/2024 beraten und beschlossen werden.
TOP 3 öGRS Bickenbach 06.07.2022 | Radwegekonzept |
Beratungsdetails:
Dem Rat wird das Radwegekonzept anhand der Anlage (Lageplan) vorgetragen. Mit der Aufnahme der gekennzeichneten Wege besteht die Möglichkeit der Förderung der Ertüchtigung dieser Wege. Auf die Notwendigkeit der Ausschilderung wird hingewiesen.
Der Rat nimmt das Konzept zur Kenntnis und billigt die Umsetzung. Diese erfolgt erst in den nächsten Jahren in Zusammenarbeit mit der Tourist-Information der VG Hunsrück-Mittelrhein. Projektansprechpartner ist dort Herr Thomas Biersch.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat billigt die Umsetzung des vorgelegten Radwegekonzeptes, insbesondere die Herstellung der Wegeverbindung zwischen den Gemarkungen Bickenbach und Beltheim.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
TOP 4.1 öGRS Bickenbach 07.06.2022 | Mitteilungen und Anregungen |
Vorauszahlung auf die ungedeckten Sachkosten und die ungedeckten Personalkosten der Kita Lingerhahn für das Jahr 2022
Der Vorsitzende gibt folgende Zahlen bekannt:
Vorauszahlung auf ungedeckte Sachkosten 2.736,89 € Vorauszahlung auf ungedeckte Personalkosten 12.618,48 €
TOP 4.2 öGRS Bickenbach 07.06.2022 | Mitteilungen und Anregungen |
Abrechnung der Personalkosten der Kita Lingerhahn 2018
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass sich die Gesamtpersonalkosten der Kita in 2018 auf 40.757,77 € belaufen. Aufgrund der Vorauszahlungen in Höhe von 41.250,00 € ergibt sich eine Rückerstattung in Höhe von 492,23 €. Davon entfallen auf Bickenbach 143,39 €.
Ortsgemeinde Bickenbach |
23.03.2022 |
Sitzungsniederschrift
Gremium: | Gemeinderat |
Datum: | 23.03.2022 |
Ort: | Bickenbach, Kläsersch Saal, Hauptstraße 16a |
Öffentlichkeit: | öffentlich nichtöffentlich |
Einladung vom: | 11.03.2022 |
Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
Sitzungsende: | 22:15 Uhr |
Anwesend:
Funktion | Vorname | Name | anwesend ja / nein: | Bemerkung: | |
Vorsitzender: | Marco | Mohr | ja | ||
| |||||
Ratsmitglieder: | Rudolf | Birkenheier | ja |
| |
| Wolfgang | Zimmer | ja | ||
| Harald | Bär |
| nein | entschuldigt |
| Klaus | Lubischer | ja | ||
| Achim | Krautkremer | ja | ||
| Reinhold | Maué | ja | ||
| Mike | Nagelschmidt | ja | ||
| Jörg | Winkel | ja | ||
|
| ||||
Sonstige: | Steglich | Holger | ja | zu TOP 6.3 | |
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Der Ortsbürgermeister begrüßt die anwesende Öffentlichkeit und stellt sodann fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht und somit ordnungsgemäß eingeladen worden ist. Dem wird nicht widersprochen.
Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verständigt sich der Gemeinderat einstimmig auf die Absetzung des Tagesordnungspunktes 7 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Somit ergibt sich folgende
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Sitzungsteil
1. | Einwohnerfragestunde
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2. | Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Bickenbach a) Anpassung der Wartungsverträge b) Umstellung auf LED
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3. | Vergabe von Arbeiten an der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße
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4. | Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Bickenbach a) Erlass der Energiesparrichtlinie b) Festsetzung des maximalen Jahresförderbetrages
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5. | Erweiterungsbau der Kita Lingerhahn - Entsendung eines Vertreters in die Projektlenkungsgruppe
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6. | Mitteilungen und Anfragen |
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
7. | Veräußerung des Gemeindehauses in der Hauptstraße
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8. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentlicher Teil
öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Einwohnerfragestunde |
Der Ortsbürgermeister begrüßt die anwesende Öffentlichkeit.
Es werden keine Fragen formuliert, die der weiteren Bearbeitung durch die Verwaltung oder Beratung durch den Gemeinderat bedarf.
öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Bickenbach a) Anpassung der Wartungsverträge b) Umstellung auf LED |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3, 21/Bic/0010
Sachverhalt:
Anpassung der Wartungsverträge
Die Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Bickenbach wird durch den aktuellen gültigen Wartungsvertrag unterhalten. Um eine einheitliche Laufzeit aller Wartungsverträge innerhalb der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein herbeizuführen, ist zu empfehlen, die Verträge dahingehend anzupassen. In Zusammenarbeit mit der Westenergie AG, Herr Joachim Busch, schlagen wir deshalb vor, alle Wartungsverträge der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein bis zum 30.06.2024 zu verlängern, um danach eine Bündelausschreibung herbeizuführen.
Umstellung auf LED
Innerhalb der Ortsgemeinde Bickenbach sind bereits 13 Leuchten von insgesamt 84 Leuchten auf LED umgestellt. Um auch hier eine einheitliche und auf Dauer kostengünstigere Beleuchtung zu gewährleisten wird empfohlen, die gesamte Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen. Es sind mithin noch ca. 71 Leuchten umzustellen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein beabsichtigt, eine Bündelausschreibung für alle teilnehmenden Gemeinden und Städte vorzunehmen. Bei einer solchen Bündelausschreibung werden deutlich günstiger Konditionen als bei Einzelausschreibungen für jede Gemeinde/Stadt erwartet. Erfahrungen aus anderen Verbandsgemeinden haben gezeigt, dass die Preise um bis zu 30 % niedriger sind. Pro Leuchte erwarten wir hierbei Kosten von ca. 350,00 EUR. In Ihrer Gemeinde würde dies Gesamtkosten von ca. 24.850,00 EUR bedeuten.
Das Thema der Beitragsfähigkeit dieser Maßnahme und damit einhergehend die Erhebung von Ausbaubeiträgen muss letztlich in jedem Einzelfall betrachtet und gemeinsam mit dem Fachbereich 4 der Verbandsgemeindeverwaltung geprüft und festgelegt werden. Wir beabsichtigen, für die gemeinschaftliche Umrüstungsmaßnahme auch gemeinsam Bundes- und evtl. Landeszuschüsse zu beantragen. Je nach Konstellation und Energieeinsparpotential sind hier Zuschüsse in einer Größenordnung von 20 – 40 % zu erwarten. Je nachdem, ob und in welcher Höhe Zuschüsse fließen und wie hoch das Energieeinsparpotential ist, beträgt die finanzielle Amortisationszeit nur wenige Jahre (tlw. nur rd. 3 Jahre) und das CO²-Einsparpotential ist enorm.
Die LED-Umrüstung ist mithin sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll!
Die Arbeiten zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung müssen nach dem geltenden Vergaberecht öffentlich ausgeschrieben werden. Daher ist eine verbindliche Erklärung jeder Gemeinde/Stadt über die Ausschreibungsteilnahme erforderlich. Die Umsetzung der Umrüstungsmaßnahme mit Planung und Zuschussbeantragung ist für 2022 geplant. Bei einer Ausschreibungsteilnahme müssten im Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 24.850,00 EUR
Beschluss:
a) Der Ortsgemeinderat Bickenbach beschließt, den bestehenden Wartungsvertrag mit der Westenergie AG bis 30.06.2024 zu verlängern.
Der Ortsgemeinderat Bickenbach beschließt, an der von der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein initiierten Bündelausschreibung für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung teilzunehmen und nach entsprechender Ausschreibung an den mindestfordernden Bieter zu vergeben.
Der Ortsgemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen/Ausgaben in Höhe von ca. 24.850,00 EUR, gemäß § 100 GemO, zu. Die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln.
Zu a) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
Zu b) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Vergabe von Arbeiten an der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3, 22/Bic/0003
Beratungsdetails:
Die Trafostation der Westenergie auf dem Anwesen Schulstraße 1 wurde im Laufe des Jahres 2021 zurückgebaut und in Schulstraße/Ecke Hauptstraße als Ortsnetzstation (ONST) neu errichtet. Dadurch ist die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung für die Schulstraße weggefallen und muss infolgedessen neu gebaut werden. Dazu soll ein Beleuchtungskabel von der neuen ONST bis zur ersten Straßenlampe Schulstraße 1 (Leuchten-Nr. 010) verlegt werden.
Die Fa. Westenergie hat mit Datum vom 15.02.2022 ein Angebot für diese Leistung in Höhe von 10.397,65 EUR unterbreitet. Die Firma Westnetz hat ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Um die Synergieeffekte (z.B. Baustelleneinrichtung) mit der Maßnahme der Westenergie zu nutzen, wurde lediglich ein Angebot der Firma Westnetz angefordert. Die Einheitspreise liegen, zu den in letzter Zeit submittierten Maßnahmen, im mittleren bis höheren Bereich.
Im Zuge der Vorbereitung der Maßnahme wurde eine Alternative betrachtet, in der die bestehende Beleuchtung der Bergstraße umgerüstet werden müsste, um die Beleuchtung der Schulstraße zu übernehmen.
Das Angebot der Fa. Westenergie für diese Umrüstung beläuft sich auf 3.251,15 EUR. Hinzu kommen jedoch Leistungen und Kosten, die nicht Bestandteil des Angebotes sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die „Sowieso-Kosten“ für einen späteren Ausbau der Straßenbeleuchtung der Schulstraße, Kostennachteile bei einer vorzeitigen Umrüstung der Lampen der Bergstraße auf LED-Technik und den erforderlichen Rückbau der Lampen in der Schulstraße. Die genaue Bewertung dieser Variante kommt auf Gesamtkosten in Höhe von ca. 13.700,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 11.000,00 EUR
Veranschlagung im Haushalt:
Da keine Mittel im Haushalt vorhanden sind, muss eine außerplanmäßige Ausgabe erfolgen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen/Ausgaben in Höhe von ca. 11.000,00 EUR, gemäß § 100 GemO, zu. Die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
TOP 4 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Energiesparrichtlinie der OG Bickenbach a) Erlass der Energiesparrichtlinie b) Festsetzung des maximalen jährlichen Fördervolumens |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 4, 22/Bic/0004
Die Ortsgemeinde Bickenbach beabsichtigt die Verabschiedung der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Energiesparrichtlinie mit dem Ziel, den Energieverbrauch in der Ortsgemeinde zu senken. Es sollen die in § 2 der Energiesparrichtlinie genannten energetischen Maßnahmen an Gebäuden und in Wohnungen gefördert werden. Hierfür ist ein maximales jährliches Fördervolumen von 12.500 € vorgesehen. Weitere Auskünfte zu der Energiesparrichtlinie wird der Ortsbürgermeister im Rahmen der Sitzung erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Kosten von maximal 12.500 € sollen aus Teilen der Pachteinnahmen der Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen finanziert werden.
Veranschlagung im Haushalt:
Im Haushaltsplan 2022 sind für die Umsetzung der Energiesparrichtlinie keine Mittel vorgesehen, sodass der Gemeinderat den außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 100 GemO zustimmen muss. Ab dem Haushaltsjahr 2023 werden die Mittel bei Produkt 5113 „Dorferneuerung, Städtebauförderung“ und dem Aufwandskonto 541900 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige) etatisiert.
Beratung:
Der Gemeinderat äußert Bedenken gegen die vorgesehene Deckelung des Fördervolumens. Es wird angeregt, die Entscheidung zu vertagen und sich vor einem Beschluss die Erfahrungen einer der Gemeinden vortragen zu lassen, die schon länger über eine solche Energiesparrichtlinien verfügt.
Beschluss:
Die Entscheidung wird vertagt.
TOP 5 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Projektlenkungsausschuss Erweiterung Kita Lingerhahn |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 2, 22/Bic/0007
Sachverhalt:
Der § 4 der "Zweckvereinbarung über die Nutzung der Kita in Lingerhahn" legt die finanzielle Beteiligung der Gemeinden Bickenbach, Hausbay, Maisborn und Lingerhahn für die Erweiterung der Kita um eine dritte Gruppe in 2022/2023 fest.
Die Ortsgemeinden gründen dafür einen Projektlenkungsausschuss. Der Ausschuss entscheidet über alle projektbezogenen fachlichen Themen, er ist insbesondere Ansprechpartner für die Projektbeteiligten der Verbandsgemeindeverwaltung, für den beauftragten Architekten und alle weiteren Fachplaner und beauftragten Unternehmen.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses kommunizieren den Baufortschritt und die Kostenentwicklung in Richtung ihrer Gemeinden. Sie entscheiden ad hoc über notwendige Anpassungen der Planung und Ausführung. Darüber hinaus sorgt der Ausschuss für die notwendigen Entscheidungen und damit für einen zügigen Ablauf des Projektes. Der Ausschuss entscheidet einvernehmlich. Notwendige Entscheidungen werden durch die Bauoberleitung und die Verwaltung protokolliert. Die Ortsgemeinden entsenden jeweils eine kundige Person in den Ausschuss.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bickenbach stimmt der Bildung eines Projektlenkungsausschusses zum Zwecke der Steuerung der Erweiterungsmaßnahme der Kita Lingerhahn zu und entsendet eine kundige Person. Die dort einvernehmlich zu fassenden Beschlüsse sind für die Ortsgemeinde bindend. Die Ortsgemeinde Bickenbach entsendet den Ortsbürgermeister Marco Mohr in den Projektlenkungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
TOP 6 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Mitteilungen und Anregungen |
TOP 6.1 Einnahmen der Windkraft und Abgabe in den Solidarpakt
In 2021 erzielte die Ortsgemeinde Erträge durch die Windkraft in Höhe von 190.829,80 € aus den Anlagen 1 – 7 und 9. Davon entfallen auf die Wegenutzung 10.500 € und die ertragsabhängigen Erlöse belaufen sich auf 3.429,80 €. Die Erträge aus der Anlage Bickenbach 11 belaufen sich auf 51.310,61 €. Darin enthalten sind 1.000 € für die Wegenutzung. In den Solidarpakt Wind werden im Saldo 28.043,47 € gezahlt. Somit ergibt sich ein Ertrag von 214.096,94 €.
TOP 6.2 Breitbandausbauprogramm der Westenergie AG
Durch die Fa. Westenergie wurde die OG über die Möglichkeit eines kostenlosen Glasfaseranschlusses im Zuge der Nachverdichtungskampagne für 65 Haushalte informiert. Das Informationsschreiben liegt der Niederschrift bei.
TOP 6.3 Zwischenbericht Dorfautoprojekt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ortsbürgermeister den Kümmerer des Projektes Holger Steglich und bedankt sich bei ihm und bei den beiden anderen Kümmerern Beate Hoffmann und Reinhold Maué. Sodann übergibt er Herrn Steglich das Wort. Dieser gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die Nutzung und Auslastung des Elektro-Dorfautos. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.
TOP 6.4 Streitverkündung des Landes RLP gegenüber den kommunalen Waldbesitzern
Das Land Rheinland-Pfalz wird aktuell von der ASG 3 (Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH) vor dem Landgericht Mainz wegen angeblich zu hohen Preisen für Rundholz auf Kartellschadensersatz verklagt.
Die ASG 3 wurde eigens für diesen Zweck vom Prozessfinanzierer Burford Capital gegründet und bündelt die angeblichen Ansprüche von 18 Sägewerken (von denen nur 5 in Rheinland-Pfalz liegen) in eigener Sache.
Die Klage selbst hat die ASG 3 zwar direkt an das Land Rheinland-Pfalz (als dem wohl vermögendsten „Kartellanten“) gerichtet. Grundsätzlich haften für Schäden, die aufgrund eines (angeblichen) Kartellverstoßes entstehen, aber alle angeblichen Kartellanten gemeinsam als so genannte Gesamtschuldner. Für das Land besteht bei einem Kartellschadensersatzprozess die Möglichkeit, gegenüber den anderen Kartellanten (private und kommunale Waldbesitzer) den Streit zu verkünden.
Von dieser Möglichkeit wird das Land Rheinland-Pfalz rein vorsorglich Gebrauch machen und neben den über 1.000 kommunalen und privaten Waldbesitzern auch der OG Bickenbach, vertreten durch die VG Hunsrück-Mittelrhein, den Streit verkünden.
Sollte nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens das Land Rheinland-Pfalz zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden, könnte diese Forderung auf alle Beteiligten (Land, private und kommunale Waldbesitzer), also auch auf die OG Bickenbach, aufgeteilt werden. Zur Begründung der Streitverkündung gibt das Land an, dass sie „aus haushaltsrechtlichen Gründen verpflichtet sind, das Instrument der Streitverkündung einzusetzen und einen Teil der Waldbesitzenden, die über das Land in der Vergangenheit ihr Rundholz vermarktet haben, den „Streit zu verkünden“.“ (Anlage 1 Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität).
Mit der Streitverkündung besteht die Möglichkeit, dem Prozess beizutreten und ihn mitzugestalten. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hat seinen Mitgliedern bereits mitgeteilt, dass derzeit keine Eile geboten ist, dem Streit beizutreten. Auch hat der GStB bereits anwaltliche Beratung in Anspruch genommen und wird zu gegebener Zeit Empfehlungen gegenüber seinen Mitgliedern aussprechen. Der Vorlage ist das Schreiben des GStB beigelegt.
Derzeit ist laut Schreiben der VG nichts zu veranlassen.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der VG an die Ortsgemeinde Bickenbach
Anlage 2: Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Anlage 2: Schreiben Gemeinde- und Städtebund Reinland-Pfalz
TOP 6.5 Aufstellung eines Dorfautomaten
Gemäß den Unterlagen schlägt der OBm dem Rat die Aufstellung eines Dorfautomaten der Fa. Frühstücksbringer Automatenservice vor. Er berichtet darüber, dass die OG Beltheim ebenfalls in Verhandlungen mit dem Unternehmen steht. Eine Kontaktaufnahme mit der Fa. Braun aus Buch führte nicht zum Ziel. Für die Fa. Braun ist Bickenbach zu weit weg. Ebenso kann sich die Familie Roos aus Maisborn derzeit kein Engagement in Bickenbach vorstellen. Der Rat spricht sich für die Aufstellung eines solchen Automaten aus. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zu veranlassen.
TOP 6.6 Beschaffung eines Druckers für die Gemeinde
Der Ortsbürgermeister regt an, einen Drucker / Scanner und Kopierer zu beschaffen. Die Kosten schätzt er mit ca. 300 € ab. Der Rat stimmt der Beschaffung zu.
TOP 6.7 Jubiläen 2022
Der Ortsbürgermeister informiert den Rat darüber, dass im Jahr 2022 einige Jubiläen anstehen. Im Einzelnen handelt es sich um:
875 Jahre erste urkundliche Erwähnung im Jahre 1147.
250 Jahre neue Pfarrkirche in Bickenbach 1772
40 Jahre Kirchweihe 1982
Besondere Feierlichkeiten sind derzeit nicht geplant. Auf die ersten beiden Jubiläen soll auf den Ortseingangsschildern hingewiesen werden.
TOP 6.8 Einweihung XXL- Bank und Wanderweg
Als Einweihungsdatum wird der 29.05.2022 festgelegt. Als Kümmerer bieten sich Wolfgang Zimmer (Bewirtung in Zusammenarbeit mit der Jugend Bickenbach) und Klaus Lubischer (Organisation Bierstand und Stromversorgung) an. Die Veranstaltung soll in unmittelbarer Nähre zur XXL-Bank stattfinden. Der Ortsbürgermeister kümmert sich um die Absprache mit der Familie Pies. Achim Krautkremer kümmert sich um die Vorbereitung der Einladung der Sponsoren.
TOP 6.9 Kartoffelacker 2022
Der Ortsbürgermeister gibt bekannt, dass die Setzkartoffeln gekauft sind und der Acker entsprechend bearbeitet werden muss. Als Kümmerer übernimmt Wolfgang Zimmer die Organisation.
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Ortsgemeinde Bickenbach |
25.01.2022 |
Sitzungsniederschrift
Gremium: | Gemeinderat |
Datum: | 25.01.2022 |
Ort: | Bickenbach, Kläsersch Saal, Hauptstraße 16a |
Öffentlichkeit: | öffentlich nichtöffentlich |
Einladung vom: | 14.01.2022 |
Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
Sitzungsende: | 21:40 Uhr |
Anwesend:
Funktion | Vorname | Name | anwesend ja / nein: | Bemerkung: | |
Vorsitzender: | Marco | Mohr | ja | Ortsbürgermeister | |
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Ratsmitglieder: | Rudi | Birkenheier |
| nein | Erster Beigeordneter entschuldigt |
| Wolfgang | Zimmer | ja | Beigeordneter | |
| Harald | Bär | ja | ||
| Klaus | Lubischer | ja | ||
| Achim | Krautkremer | ja | ||
| Reinhold | Maué |
| nein | entschuldigt |
| Mike | Nagelschmidt | ja | ||
| Jörg | Winkel |
| nein | entschuldigt |
|
| ||||
Sonstige: | Philipp | Weckbecker | ja | Revierleiter | |
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|
Nach Begrüßung der Anwesenden stellt der Vorsitzende fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht und somit ordnungsgemäß eingeladen worden ist. Dem wird nicht widersprochen.
Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende den TOP 2 „Unterrichtung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Bickenbach gemäß § 33 Abs. 1 GemO sowie Beschlussfassung zu den Prüfungsfeststellungen“ abzusetzen, dafür jedoch den TOP 2 „Jahresabschluss 2020; a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 b) Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Gemeinderat stimmt der Änderung einstimmig zu.
Somit ergibt sich folgende
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Sitzungsteil
1. | Forstwirtschaftsplan 2022; Beratung und Beschlussfassung
|
2.
| Jahresabschluss 2020;
|
3. | Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bündelausschreibung Strom 01.01.2023
|
4. | Zweckvereinbarung über die Nutzung der Kindertagesstätte (Kita) in Lingerhahn |
5. | Mitteilungen und Anfragen |
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
6. | Verlängerung des Jagdpachtverhältnisses über das Revier I "Unterjagd" im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bickenbach
|
7. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentlicher Teil
öGRS Bickenbach 25.01.2022 | Forstwirtschaftsplan 2022; Beratung und Beschlussfassung |
Beschlussvorlage:
Forstwirtschaftsplan 2022
Beratungsdetails:
Der Ortsbürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Revierleiter Phillip Weckbecker, der sodann zur generellen Lage des Waldes und der Forstwirtschaft ausführt und einen Rückblick auf das abgelaufene Forstjahr gibt.
Der Holzpreis ist erfreulicherweise gestiegen und liegt für Fichte bei ca. 80 – 90 €/Fm. Pflanzgut war in 2021 in guter Qualität so gut wie nicht verfügbar. Es waren ca. 21.000 Pflanzen (im Revier Emmelshausen) bestellt, geliefert wurden jedoch keine. Darüber hinaus fehlte es auch an Dienstleistern für die Aufarbeitung von Käferholz und für die Waldbegründung. Die anhaltend nasse Witterung führte zwar zu einer geringeren Käferaktivität, war aber für die Rückearbeiten und die Holzabfuhr schlecht.
Alsdann stellt er den Forstwirtschaftsplan vor. Der darin enthaltene Ansatz zur Förderung aus Bundesmitteln in Höhe von 14.000 € beruht auf einer Annahme zur Zeit der Aufstellung des WP in 2021. Diese ist zwischenzeitlich weggefallen. Insofern verschlechtert sich das Planergebnis auf minus 13.859 €.
Die Frage nach der Markierung von Rückegassen durch Baumstümpfe begründet Herr Weckbecker mit der noch nicht durchgängig vorhandenen Ortungstechnik der Dienstleister im Wald. Er kündigt an, den angefallenen Schneebruch aufzuarbeiten und als Brennholzpolder anzubieten. Die Veröffentlichung erfolgt über die HM-Nachrichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2022 wie vorgelegt. Danach beträgt das Planergebnis minus 13.859 €.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (6 Ja-Stimmen).
öGRS Bickenbach 25.01.2022 | Jahresabschluss 2020; a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 b) Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 4, 22/Bic/0001
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Bickenbach hat in seiner Sitzung am 12.01.2022 den Jahresabschluss 2020 geprüft und keine Beanstandungen erhoben. Zur Information sind der Schlussbericht, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Schlussbilanz 2020 der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Hinweis zu b): Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten: VV Nr. 4 zu § 114 GemO: Der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung des Gemeinderats über die Entlastung nicht teilnehmen. Sind hiernach sowohl der Bürgermeister als auch alle Beigeordneten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz.
Beschluss:
a) Der Ortsgemeinderat Bickenbach nimmt den Schlussbericht zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss wie folgt fest:
Jahresüberschuss 74.340,38 €
Finanzmittelfehlbetrag 101.548,16 €
Eigenkapital 4.883.600,98 €
Bilanzsumme 6.779.832,28 €
b) Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Beigeordnete Zimmer den Vorsitz, da er den Ortsbürgermeister im Haushaltsjahr 2020 nicht vertreten hat.
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO.
zu a) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (6 Ja-Stimmen).
Zu b) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (5 Ja-Stimmen).
öGRS Bickenbach 25.01.2022 | Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bündelausschreibung Strom 01.01.2023 |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 4, 22/Bic/0009
Beratungsdetails:
Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. Nach kurzer Debatte um die Versorgungssicherheit ergeht der nachfolgend formulierter Beschluss.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH nebst dem Hinweisblatt Ökostrom (Anlage 6) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Bickenbach ab 01.01.2023 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.
Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
a) Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:
100 % Normalstrom
keine Anforderungen an die Erzeugungsart
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 %
Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33%
Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100%) geht in die Wertung
ein.
b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:
Für alle Abnahmestellen des AG
nur für ausgewählte Abnahmestellen gemäß Anlage
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (6 Ja-Stimmen).
TOP 4 öGRS Bickenbach 25.01.2022 | Zweckvereinbarung über die Nutzung der Kindertagesstätte (Kita) in Lingerhahn |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 2, 22/Bic/0002
Die Ortsgemeinde Lingerhahn ist nach dem Kindergartenbedarfsplan des Rhein-Hunsrück-Kreises Standortgemeinde für den Einzugsbereich der Ortsgemeinden Bickenbach, Hausbay, Lingerhahn und Maisborn. Sie ist auch Eigentümerin des Kindergartengrundstücks in Lingerhahn.
Die Betriebsträgerschaft für den Kindergarten obliegt der Gemeinnützigen Trägergesellschaft Katholische Kindertageseinrichtungen im Raum Koblenz mit beschränkter Haftung (KiTa gGmbH).
Insbesondere aufgrund der Notwendigkeit den Gebäudebestand um eine weitere Gruppe zu erweitern, wurde der Entwurf einer Zweckvereinbarung über die Nutzung des Kindergartens erstellt und im Vorfeld mit Vertretern der Ortsgemeinden Bickenbach, Hausbay, Lingerhahn und Maisborn abgestimmt. Der Entwurf sieht erstmals auch eine Beteiligung der Ortsgemeinden Bickenbach, Hausbay und Maisborn an „Baukosten“ vor. Für das Zustandekommen der Vereinbarung ist der Beschluss einer identischen Fassung in allen vier Gemeinderäten Voraussetzung. Hinsichtlich der konkreten Regelungen verweisen wir auf den Entwurf der Zweckvereinbarung.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Zweckvereinbarung zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister diese zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (6 Ja-Stimmen).
TOP 5 öGRS Bickenbach 25.01.2022 | Mitteilungen und Anregungen |
TOP 5.1 Abrechnung der Sachkosten Kita Lingerhahn für 2020
Der Ortsbürgermeister gibt die Abrechnung der anteiligen Sachkosten der Kita Lingerhahn bekannt. Danach entfällt auf die Ortsgemeinde nach Abrechnung des Jahres 2020 eine Rückzahlung in Höhe von 2.385,96 €. Die Sachkosten insgesamt belaufen sich auf 23.055,65 €. Die Zahlen sind Bestandteil der Prüfung des Jahresabschlusses 2020.
TOP 5.2 Abrechnung der Betriebskosten der Kita Lingerhahn für 2020
Durch die Auslagerung von Teilen der Kita sind in 2020 zusätzliche Betriebskosten entstanden, die mit 2.946,09 € zu Buche schlagen. Die Kosten sind im Zeitraum vom 01.01. bis zum 01.11.2020 angefallen. Die Zahlen sind Bestandteil der Prüfung des Jahresabschlusses 2020.
TOP 5.3 Breitbandprojekt Rhein-Hunsrückkreis, Abrechnung des gemeindlichen Eigenanteiles
Im Jahr 2016 haben die betroffenen Gemeinden beschlossen, an dem Projekt teilzunehmen und die Aufgabe „Breitbanderschließung zur Erschließung der weißen Flecken“ auf die damaligen Verbandsgemeinde Emmelshausen zu übertragen. Details wurden in einem Vertrag zwischen den Verbandsgemeinden und dem Kreis geregelt. Das Projekt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Insgesamt entfielen auf die VG Emmelshausen Kosten in Höhe von 446.245,75 €, von denen wiederrum 46.973,24 € auf die Ortsgemeinde entfallen. Es wurden 42 Anwesen fttb/ftth angeschlossen.
TOP 5.4 Bekanntgabe der VG-Umlage 2021
Gemäß Veranlagungsbescheid entfällt auf die Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2021 eine Umlage mit 27,50 v. H. von 89.330 €.
TOP 5.5 Bekanntgabe der Sonderumlage Grundschulen
Gemäß Veranlagungsbescheid entfällt auf die Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2021 eine Sonderumlage Grundschulen mit 3,73 v. H. von 12.111 €.
TOP 5.5 Bekanntgabe der Zahlen zur Kartoffelaktion
Gemäß der Kostenaufstellung der Verbandsgemeinde sind für die Kartoffelaktion in 2020 Kosten in Höhe von 1.128,83 € und in 2021 von 1.122,05 € entstanden. Gleichzeitig wurden Spendeneinnahmen in 2020 von 581 € und in 2021 von 545 € erzielt. Der Spendenzweck 2021 wurde noch nicht endgültig bestimmt. Der Ortsbürgermeister schlägt vor, mit der Spende wieder die SOONWALDSTIFTUNG "Hilfe für Kinder in Not" zu bedenken.